Produkt
PDF-Dateien von Mandanten sortieren, kombinieren und teilen
Bündeln Sie Einzelstücke zu einem sauberen Dokument – in Ihrer Reihenfolge.
Fotos, Scans und Einzel-PDFs landen selten sortiert im Posteingang. Mit LexLogik bauen Sie daraus in Sekunden ein professionelles Schriftstück. Im Bereich „Kombinieren“ ordnen Sie alle Seiten intuitiv per Drag-and-Drop, prüfen die Vorschau und legen die Abfolge fest – ohne die Texterkennung erneut anstoßen zu müssen.
Auf einen Blick
Kernpunkte für Kombinieren nach Optimieren — strukturiert wie auf der Funktionsübersicht.
- Klare OberflächeSpalten, Vorschau und Namen helfen, viele Seiten und Dateien übersichtlich zu sortieren — statt langer Download-Ordner oder Zwischenablage-Chaos.
- Keine zweite TexterkennungDas Zusammenführen nutzt bereits erkannte Inhalte in LexLogik. Sie sparen Zeit und Kosten und behalten die Kontrolle über den Aufbau.
- Ein Paket exportierenWenn die Reihenfolge stimmt, exportieren Sie ein mehrseitiges PDF und sichern es im Download — bereit für Versand, Portal oder Akte.
- Typische EinsätzeAnlagen bündeln, Anlagenverzeichnisse vorbereiten oder mehrere Eingänge zu einem Paket zusammenfassen — alles aus einem durchgängigen Ablauf.
Teilen von langen PDFs
Lange PDFs vollständig erkennen — und die Seiten dort zuordnen, wo sie im Schriftsatz hingehören.
Wenn Ihnen ein vieleseitiges Mandanten- oder Akten-PDF vorliegt, enthalten Vorschau und Thumbnails in Kombinieren jede Seite. Sie ziehen einzelne Seiten oder Blöcke in Spalten und bauen daraus die logischen Pakete – etwa Anlage K1, Anlage K2 und den Hauptsatz, ohne das Dokument extern zu teilen.
Die Texterkennung ist bereits vollzogen, sobald der Lauf in Optimieren durch war. In Kombinieren sortieren und verteilen Sie nur noch — es startet keine zweite Texterkennung, Sie verlieren weder Qualität noch Zeit mit dem Original.

Export und Download
Ohne erneute Erkennung — direkt aus den bereits verarbeiteten Seiten.
Wenn die Zusammenstellung passt, exportieren Sie als PDF. LexLogik führt die bereits erkannten Seiten zusammen; Sie starten keine zweite Texterkennung.
Speichern Sie das Ergebnis im Download-Bereich — von dort aus wie gewohnt versenden, ins Portal laden oder in der Kanzleisoftware ablegen.
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